Pflegesätze ab dem 01.01.2024
Leistungszuschlag zum pflegebedingtem Eigenanteil §43c SGB XI in %
bis 12 Monate Verweildauer 15%
bis 24 Monate Verweildauer 30%
bis 36 Monate Verweildauer 50%
ab dem 37 Monat Verweildauer 75%
Pflegesätze bei Vollstationärer Pflege
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetz 2017, wurden die Pflegessätze in Pflegegrad 2 – 5, was die Zuzahlung der pflegebedürftigen Menschen anbelangt, vereinheitlicht.
Das bedeutet für sie derzeit monatlich einen Eigenanteil,
im Doppelzimmer (gerundet) von 2483,- €
im Einzelzimmer von 2619,- €
Der Monat errechnet sich aus 30,42 Tagen, der Abzug der Pflegekasse ist bereits berücksichtigt.
Dennoch möchten wir Sie umfassender zu den Gesamtkosten informieren.
Der Pflegesatz
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Reinigung der Zimmer ist selbstverständlich unsere Leistung.
Die Investitionskosten
Pflegesätze bei Kurzeit- oder Verhinderungspflege
Ab dem 01.01.2024 gilt für Kurzzeitpflege in Pflegegrad 2-5 folgender Kurzzeitpflegesatz: täglich 127,05 €.
Ihr Eigenanteil beträgt täglich 38,35 €.
Der Zuschuss der Pflegekassen für die Kurzzeitpflege beträgt 1774,00 € Für die Verhinderungspflege sowie im Anschluss an das Krankenhaus nach §39 C erhalten Sie je 1612,00 €. Dies ist ausreichend für eine Pflegedauer von 20 bzw. 19 Tagen.
Wir vergeben einen Kurzzeitpflegeplatz nicht unter 14 Tage Verweildauer.
Anmeldeformular
zum Download
Pflegesätze bei Kurzeit- oder Verhinderungspflege (mit Tabelle, display: none;, noch nicht löschen)
Dieser beträgt am Tag 112,65 €.
Ihr Eigenanteil beträgt täglich 32,08 €.
Der Zuschuss der Pflegekassen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie im Anschluss an das Krankenhaus nach §39 C beträgt je 1612,00 €. Dies ist ausreichend für eine Pflegedauer von 21 Tagen.
Tag
13,98 €
Monat
425,27 €
Tag
5,00 €
Monat
152,10 €
Tag
17,94 €
Monat
545,73 €
Tag
91,39 €
Monat
2.780,08 €
Monat
1.262,00 €
Monat
1.518,08 €
Anmeldung
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