Pflegesätze ab dem 01.04.2023

Leistungszuschlag zum pflegebedingtem Eigenanteil §43c SGB XI in % 

bis 12 Monate Verweildauer 5%

bis 24 Monate Verweildauer 25%

bis 36 Monate Verweildauer 45%

ab dem 37 Monat Verweildauer 70%  

Pflegesätze bei Vollstationärer Pflege

Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetz 2017, wurden die Pflegessätze in Pflegegrad 2 – 5, was die Zuzahlung der pflegebedürftigen Menschen anbelangt, vereinheitlicht.

Das bedeutet für sie derzeit monatlich einen Eigenanteil,
im Doppelzimmer (gerundet) von 2474,67 €
im Einzelzimmer                     von 2611,56 €

Der Monat errechnet sich aus 30,42 Tagen, der Abzug der Pflegekasse ist bereits berücksichtigt.

Dennoch möchten wir Sie umfassender zu den Gesamtkosten informieren.

Der Pflegesatz

Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken.

Die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Reinigung der Zimmer ist selbstverständlich unsere Leistung.

Die Investitionskosten

Das sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.

Pflegesätze bei Kurzeit- oder Verhinderungspflege

Ab dem 01.01.2022 gilt für Kurzzeitpflege in Pflegegrad 2-5 folgender Kurzzeitpflegesatz: täglich 118,93 €.

Ihr Eigenanteil beträgt täglich 34,46 €.

Der Zuschuss der Pflegekassen für die Kurzzeitpflege beträgt 1774,00 € Für die Verhinderungspflege sowie im Anschluss an das Krankenhaus nach §39 C erhalten Sie je 1612,00 €. Dies ist ausreichend für eine Pflegedauer von 20 bzw. 21 Tagen.

Wir vergeben einen Kurzzeitpflegeplatz nicht unter 14 Tage Verweildauer.

 

Anmeldeformular
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Pflegesätze bei Kurzeit- oder Verhinderungspflege (mit Tabelle, display: none;, noch nicht löschen)

Bei der Kurzzeitpflege berechnen wir für Pflegegrad 2-5 einen eigenen Kurzzeitpflegesatz.

Dieser beträgt am Tag 112,65 €.

Ihr Eigenanteil beträgt täglich 32,08 €.

Der Zuschuss der Pflegekassen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie im Anschluss an das Krankenhaus nach §39 C beträgt je 1612,00 €. Dies ist ausreichend für eine Pflegedauer von 21 Tagen.

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Unterkunft

Tag

13,98 €

Monat

425,27 €
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Verpflegung

Tag

5,00 €

Monat

152,10 €
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Investitions­kosten

Tag

17,94 €

Monat

545,73 €
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Gesamt

Tag

91,39 €

Monat

2.780,08 €
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Zuschuss der Pflegekasse

Monat

1.262,00 €
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Eigenanteil

Monat

1.518,08 €
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Anmeldung
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